Ein gemeinsames Kind verbindet ein Leben lang. Nach einer Trennung ist es oft nicht einfach, mit dem ehemaligen Partner die Folgen der Trennung für das gemeinsame Kind bzw. gemeinsame Kinder zu klären. Falls es den Eltern nicht gelingt, Regelungen zu treffen und einzuhalten, die im besten Interesse des Kindes sind, kann das Gericht eine Familien-, Eltern – oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG anordnen. Sie unterstützt Eltern dabei, den Blick auf die Bedürfnisse und Nöte ihrer Kinder zu richten.
Das Gericht legt fest, in welchem Stundenausmaß die Beratung stattfinden soll; die Eltern haben die Kosten der gerichtlich angeordneten Erziehungsberatung selbst zu tragen.
Kosten pro Einheit (60 Minuten): € 96,- (= € 80,- + USt.) / Elternpaar
Mag.a Brigitte Leibetseder
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